top of page
Die Kosten
Als staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind wir im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Die Grundlage für die Abrechnung der Therapiestunden bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Bezug nimmt auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Privatversicherte + Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen für gewöhnlich zumindest anteilig die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Das Erstgespräch und die ersten vier Sitzungen sind meistens ohne Bewilligung möglich. Eine weiterführende Psychotherapie müsste ggf. danach beantragt werden (das machen wir gemeinsam). Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle in wieweit die Kosten übernommen werden!
Gesetzlich Versicherte
Da eine Privatpraxis nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen darf, können gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler eine Psychotherapie bei uns in Anspruch nehmen.
Selbstzahler
Aus unterschiedlichen Gründen können Menschen sich dazu entscheiden die Kosten ihrer Behandlung, oder der Behandlung ihrer Kinder selber zu übernehmen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, entfallen alle Formalitäten und Bedingungen. Außerdem entstehen keine Einträge in einer "Krankenakte" mit Diagnosen oder Behandlungsverläufen.
bottom of page